Besondere Bedingungen zum Wartungsservice für Saeco Kaffeevollautomaten
Das Wartungsangebot gilt nur für
Philips Saeco Kaffeevollautomaten bis zu einem Gerätealter von 5
Jahren (maßgeblich ist das Produktionsdatum und nicht das
Kaufdatum).
Vertragspartner für die Wartung ist die
ausführende Werkstatt. Es gelten deren allgemeine
Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen werden Ihnen im
Laufe des Bestellprozesses zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine Wartung selbstverständlich nur an einem vollfunktionsfähigem Gerät durchgeführt werden kann. Sollte ein Defekt festgestellt werden, wird Ihnen ein Festpreisreparaturangebot unterbreitet.