Besondere Bedingungen zum Wartungsservice für Saeco Kaffeevollautomaten

  1. Das Wartungsangebot gilt nur für Philips Saeco Kaffeevollautomaten bis zu einem Gerätealter von 5 Jahren (maßgeblich ist das Produktionsdatum und nicht das Kaufdatum).

  2. Vertragspartner für die Wartung ist die ausführende Werkstatt. Es gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen werden Ihnen im Laufe des Bestellprozesses zur Verfügung gestellt.

  3. Bitte beachten Sie, dass eine Wartung selbstverständlich nur an einem vollfunktionsfähigem Gerät durchgeführt werden kann. Sollte ein Defekt festgestellt werden, wird Ihnen ein Festpreisreparaturangebot unterbreitet.

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